Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen (BFQ)
Schwerpunkt - Vorbereitung Erzieherabschluss/Schulfremdenprüfung

Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme mitbringen?
Vollendung des 21. Lebensjahres
Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertiger Abschluss
Nachweis für den Besuch der Fachschule ausreichender Deutschkenntnisse
Eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich
oder
eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren. Der Führung eines Familienhaushaltes ist die vollzeitliche Tätigkeit als Tagesmutter gleichgestellt.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre in Teilzeit (ca. 800 Unterrichtsstunden), die berufsbegleitend absolviert werden kann.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Pflichtbereich:
  • Deutsch
  • Englisch
Handlungsfelder:
  • Berufliches Handeln fundieren
  • Erziehung und Betreuung gestalten
  • Bildung und Entwicklung fördern
  • Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen
  • Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
  • Religionspädagogik
Die Lehrpläne zu den angegebenen Fächern finden Sie unter folgendem Link:
Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen
Was kann ich mit dieser Ausbildung erreichen?
Zulassung zur Schulfremdenprüfung (Abschluss der schulischen Ausbildung Erzieher/-in).
Nach dem Bestehen der zweijährigen Zeilzeitausbildung und einem ganzjährigen Berufspraktikum wird der Titel "Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher" erworben.
...und wie geht es weiter?
Die Ausbildung bietet die Möglichkeit, nach dem Berufspraktikum in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher/Erzieherin tätig zu werden.
Und was muss ich sonst noch wissen?
Unterrichtszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 17:15 Uhr - 21:20 Uhr
Wie kann ich mich anmelden?
Aufnahmeantrag (als download)
Lebenslauf in tabellarischer Form
Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen bzw. bisher ausgeübter Tätigkeiten

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