KÄTHE-KOLLWITZ-SCHULE BRUCHSAL

Berufskolleg für Sozialpädagogik (2 BKSP)

Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme mitbringen?

Wie lange dauert die Ausbildung?

Welche Fächer werden unterrichtet?

Was kann ich mit dieser Ausbildung erreichen?

Wie kann ich mich anmelden?

...und wie geht es weiter?

Was muss ich sonst noch wissen?

Downloads


Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme mitbringen?

Voraussetzungen zur Aufnahme in das 2jährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (2 BKSP) sind
ein erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten (BKPR),
Note in der sozialpädagogischen Praxis mindestens 3,0
oder
der Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses und der Abschluss als staatlich anerkannte/r Kinderpflegerin/Kinderpfleger
oder
Abitur und eine einschlägige praktische Tätigkeit von sechs Wochen.
oder
die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft sowie jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Tätigkeit geeignet ist.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

zurück


Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in einen schulischen und einen praktischen Teil:
Die schulische Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert 2 Jahre, sie gliedert sich in der Regel in wöchentlich 4 Tage Unterricht und einen Tag praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Bei freiwilliger Teilnahme am Zusatzunterricht Mathematik während der zweijährigen schulischen Ausbildung und bei erfolgreich abgeschlossener Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Im Anschluss an die zweijährige schulische Ausbildung erfolgt das von der Fachschule für Sozialpädagogik betreute einjährige Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus:

  1. einer Facharbeit mit Präsentation und einem Fachgespräch sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung und
  2. dem Kolloquium zum Abschluss des Berufspraktikums.

Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird mit der staatlichen Anerkennung die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ erworben.

zurück


Welche Fächer werden unterrichtet?

1. Pfilichtfächer:
Religionslehre/Religionspädagogik
Deutsch
Englisch

2. Handlungsfelder (ersetzen bisherige Unterrichtsfächer)
Pflichtbereich:

  • Berufliches Handeln fundieren
  • Erziehung und Betreuung gestalten
  • Bildung und Erziehung fördern I
  • Bildung und Erziehung fördern II
  • Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen
  • Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
  • Sozialpädagogisches Handeln

3. Wahlpflichtbereich: Heilpädagogik, Hort- und Heimpädagogik, Freizeitpädagogik, Sportpädagogik

4. Wahlbereich: Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife)

Arbeitsgemeinschaften: z.B. Erste Hilfe am Kind

zurück


Was kann ich mit dieser Ausbildung erreichen?

Nach erfolgreicher Beendigung der zweijährigen schulischen Ausbildungszeit und des einjährigen Berufspraktikums ist die Schülerin/der Schüler berechtigt, sich „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu nennen und in den verschiedensten sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten.

Berufsfelder, in denen staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen arbeiten, sind Gruppen von Kindern oder Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen, in denen die Erziehung des Elternhauses ergänzt und unterstützt oder ersetzt wird:

Familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtungen:
Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Kinderhaus, Kindertagesstätte, Integrative Einrichtungen etc.

Familienersetzende Einrichtungen:
Kinder- und Jugendheim, Wohngruppe, Betreutes Wohnen, Jugendwohnheim, Internat

Freizeiteinrichtungen:
Spielmobil, betreuter Abenteuerspielplatz, Stadtranderholung, Jugendzentrum

Einrichtungen zur gesundheitlichen Fürsorge:
Kinderkrankenhaus, Kinderabteilung im Krankenhaus,  Kinder- und Jugendpsychiatrie, Müttergenesungsheim, Kinderkurheim

Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen:
Integrative Einrichtungen, Einrichtungen für Kinder u. Jugendliche mit Behinderungen

Die Erzieherausbildung im 2jährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik – soll die Schülerin/den Schüler dazu befähigen, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ganzheitlich zu fördern.
Die berufliche Qualifikation ist insbesondere auf die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und auf die Aufgaben als Fachkraft im Sinne des Kindergartenfachkräftegesetzes und des Kindergartengesetzes ausgerichtet.

zurück


...und wie geht es weiter?

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (und eventuell erforderlicher Berufserfahrung) bieten sich dem staatlich anerkannten Erzieher/der staatlich anerkannten Erzieherin verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung:
Ausbildung zur/m staatlich geprüften Fachwirt/in für Organisation und Führung –  Schwerpunkt Sozialwesen,
Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer für musisch-technische Fächer,
Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer an Sonderschulen,
Ausbildung zum/zur Diplom-Musiklehrer/in,
Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen.

Bei erfolgreichem Abschluss der Fachhochschulreife bietet sich die Möglichkeit zum Studium an einer Fachhochschule bzw. zu Weiterbildungen, die die Fachhochschulreife als Voraussetzung haben.

zurück


Wie kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Sekretariat.
Dazu ist erforderlich:
ein Aufnahmeantrag  (im Sekretariat oder als Download erhältlich)
ein tabellarischer Lebenslauf
ein aktuelles Lichtbild  

und bei

A) Mittlerem Bildungsabschluss:
beglaubigte Zeugnisabschrift des Mittleren Bildungsabschlusses und
beglaubigte Zeugnisabschrift des Berufskollegs für Praktikanten

B) Hochschulreife:
beglaubigte Abschrift des Abiturzeugnisses oder des Fachhochschulreifezeugnisses und einen Nachweis über eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen

C) Staatlich anerkannten Kinderpflegerinnen:
beglaubigte Zeugnisabschrift über den mittleren Bildungsabschluss und
beglaubigte Zeugnisabschrift über die abgeschlossene Berufsausbildung

Hinweis: Ein Auswahlverfahren ist gegebenenfalls erforderlich.

Anmeldeformular (im Sekretariat erhältlich oder als download)

Sekretariat

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstags  auch von 14 bis 15.30  Mittwochs geschlossen

Telefon :

07251/7810 

Telefax:

07251/781121

Adresse:

Postfach 1648, 76606 Bruchsal

Anschrift:

Reserve-Allee 5, 76646 Bruchsal

eMail:

strobel-koop@kks-bruchsal.de

zurück


Was muss ich sonst noch wissen?

Nach erfolgreichem Abschluss (und eventuell erforderlicher Berufserfahrung) bieten sich dem staatlich anerkannten Erzieher/der staatlich anerkannten Erzieherin verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung:
Ausbildung zur/m staatlich geprüften Fachwirt/in für Organisation und Führung – Schwerpunkt Sozialwesen
Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer für musisch-technische Fächer
Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer an Sonderschulen
Ausbildung zum/zur Diplom-Musiklehrer/in
Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen.

Mit erreichter Fachhochschulreife ist ein Studium an einer Fachhochschule im ganzen Bundesgebiet möglich.

zurück


Downloads

Anmeldeformular

Kurzinfo

zurück

zurück zur Übersicht